Bitcoin verkaufen und in Euro auszahlen: Kosten, Ablauf, Steuerfrist
Diese Seite ist eine redaktionelle Information und keine Anlage- oder Steuerberatung. Stand der Prüfung: 26.09.2026. Alle Zahlen sind Angaben der Anbieter, der Aufsichtsbehörde oder der zitierten Studie, jeweils mit Quelle und Abrufdatum. Fehlt eine veröffentlichte Angabe, steht hier „nicht veröffentlicht“ – wir schätzen nicht.
Redaktion bitcoinvergleich.com · Zuletzt aktualisiert: 26.09.2026.
Beim Kauf schauen die meisten auf die Gebühr. Beim Verkauf entscheidet der ganze Weg danach: die Order, die Auszahlung in Euro und die Aufzeichnung für die Steuer. Hier steht, was ein Verkauf bei den vier verglichenen Anbietern kostet, wie das Geld per SEPA aufs Konto kommt und wann ein Verkauf steuerpflichtig ist.

Der Verkaufsweg in fünf Schritten
- Anbieter prüfen. Prüfe, ob dein Anbieter im ESMA-Interimsregister als CASP steht. Seit dem Ende der MiCA-Übergangsfrist am 01.07.2026 darf in der EU nur noch ein zugelassener Anbieter Krypto-Dienste für Kunden erbringen (ESMA-Statement vom 17.04.2026; Register-Stand 24.09.2026).
- Identität verifizieren (KYC). Verkaufen und auszahlen geht nur über ein verifiziertes Konto; die Identifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 Geldwäschegesetz). Halte Ausweis und Handy bereit.
- Verkaufsorder wählen. Bei einer Börse gibst du eine Order ins Orderbuch, bei einem Broker verkaufst du zum angezeigten Preis.
- In Euro auszahlen. Der Weg zum eigenen Konto läuft über SEPA oder Instant SEPA. Prüfe Gebühr, Mindestbetrag und Dauer vorher.
- Belege sichern. Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum, Verkaufspreis und alle Gebühren aufbewahren. Ohne diese Angaben lässt sich der Gewinn später nicht nachvollziehbar berechnen.
Börse oder Broker: wo du verkaufst
Eine Börse führt ein Orderbuch: Du gibst eine Order mit einem Limit ein, sie wird bei Erreichen des Limits ausgeführt, und du zahlst eine sichtbare Gebühr. Eine Limit-Order kann auch nur teilweise ausgeführt werden; eine Sofort-Order löst sofort aus und kostet mehr. Ein Broker kennt kein Orderbuch: Du verkaufst zum angezeigten Kurs, die Kosten stecken als Aufschlag (Spread) im Preis. Das ist einfacher, aber weniger transparent, weil der Spread schwankt.
Verkauf und Auszahlung im Vergleich

Alle Werte sind Anbieterangaben. Die letzte Spalte nennt das Prüfdatum je Zeile.
| Anbieter | Kosten beim Verkauf | Auszahlung in Euro | Gebühr Auszahlung | Dauer bis zum Konto | Prüfdatum |
|---|---|---|---|---|---|
| BISON | Handel gebührenfrei, Kosten im Kurs; Spread Bitcoin und Ethereum im Mittel 1,25 %, weitere Kryptowerte 1,75 % | SEPA und Instant SEPA | kostenlos | nicht veröffentlicht | 26.09.2026 |
| Kraken | Sofort-Order 1,0 %, kundendefinierte Order 1,5 %; im Orderbuch (Kraken Pro, Spot Stufe 1) Maker 0,40 % / Taker 0,80 % | SEPA (Bank Frick / Banking Circle) oder Instant SEPA (ClearJunction) | SEPA 1,00 EUR (ab 2 EUR); Instant SEPA 0,90 EUR (ab 3 EUR) | SEPA 0-5 Werktage; Instant SEPA nahezu sofort | 26.09.2026 |
| Bitpanda | Aufschlag im Kurs, für Bitcoin 0,99 % laut Helpdesk (Listendatum 2018); Handelsgebühr 0,00 % bis 2,49 %, im Preis enthalten | SEPA | laut Anbieter kostenlos | nicht veröffentlicht | 26.09.2026 |
| Bitvavo | Taker-Gebühr 0,25 % in der ersten Volumenstufe auf EUR-Märkten (Maker 0,15 %) | SEPA | 0,00 EUR laut Gebührenübersicht | nicht veröffentlicht | 26.09.2026 |
Bitpanda nennt für ein verifiziertes Konto Auszahlungsgrenzen von 100.000 Euro je 24 Stunden und 2.000.000 Euro je Monat (bitpanda.com/de/limits, abgerufen 25.09.2026). Bei Kraken hängen die Auszahlungslimits von der Verifizierungsstufe ab.
Anbieter im Einzelnen: verkaufen und auszahlen
BISON: Verkauf ohne Ordergebühr, Auszahlung kostenlos
BISON ist die Broker-App der EUWAX AG aus der Börse-Stuttgart-Gruppe. Die EUWAX AG steht im ESMA-Register als CASP unter Aufsicht der BaFin, Zulassung seit 01.04.2025 (LEI 529900032TYR45XIEW79). Verkauft wird zum angezeigten Preis; der Spread liegt laut Anbieter für Bitcoin und Ethereum im Mittel bei 1,25 %, für weitere Kryptowerte bei 1,75 % (abgerufen 26.09.2026). Die Auszahlung in Euro ist laut Gebührenseite kostenlos, per SEPA und Instant SEPA; eine Bearbeitungsdauer nennt der Anbieter nicht. Verifizierung per Video-Ident (IDnow) oder eID, nur für natürliche Personen ab 18 Jahren. Zum Ablauf des Kaufs siehe Ratgeber: Einstieg.
Hinweis: Der folgende Link ist ein Partnerlink. Wir erhalten bei einem Abschluss eine Vergütung; an Reihenfolge und Kriterien dieser Seite ändert das nichts.
Kraken: sichtbare Ordergebühr, SEPA-Auszahlung ab 2 Euro
Kraken führt den Krypto-Service für deutsche Kunden seit 01.08.2025 über die Payward Europe Solutions Limited, im ESMA-Register CASP unter Aufsicht der Central Bank of Ireland, notifiziert am 25.06.2025 (LEI 254900641D8KNHUZYX24). Du verkaufst als Sofort-Order für 1,0 % oder als kundendefinierte Order für 1,5 %; im Orderbuch (Kraken Pro, Spot Stufe 1) liegt der Satz bei 0,40 % Maker und 0,80 % Taker (abgerufen 26.09.2026). Die SEPA-Auszahlung kostet 1,00 Euro ab 2 Euro und dauert laut Anbieter 0 bis 5 Werktage; Instant SEPA kostet 0,90 Euro ab 3 Euro und ist nahezu sofort (Stand 03.09.2026).
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Bitpanda: Verkauf zum angezeigten Preis
Bitpanda ist ein Broker; die Bitpanda GmbH steht im ESMA-Register als CASP unter Aufsicht der österreichischen FMA, Zulassung seit 09.04.2025 (LEI 5493007WZ7IFULIL8G21). Verkauft wird zum Angebotspreis, in dem der Aufschlag enthalten ist; für Bitcoin nennt der Helpdesk 0,99 %, die Handelsübersicht 0,00 % bis 2,49 % (abgerufen 25.09.2026). Der Bitcoin-Aufschlag stammt aus einem Helpdesk-Artikel mit Listendatum 2018 – wir prüfen die Zahl vor dem nächsten Update erneut. Mindestverkauf 1,00 Euro. Die SEPA-Auszahlung ist laut Anbieter kostenlos; eine Bearbeitungsdauer wird nicht genannt.
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Bitvavo: redaktionell, ohne Partnerlink
Bitvavo B.V. steht im ESMA-Register als CASP unter Aufsicht der AFM Amsterdam, Zulassung seit 26.06.2025 (LEI 724500MX2WBKDJP9HE56). Verkauft wird über das Orderbuch: In der ersten Volumenstufe auf EUR-Märkten liegt die Taker-Gebühr bei 0,25 %, die Maker-Gebühr bei 0,15 % (abgerufen 26.09.2026). Die SEPA-Auszahlung ist laut Gebührenübersicht kostenlos; eine Bearbeitungsdauer nennt die Seite nicht. Für Bitvavo liegt uns kein Partnerprogramm vor, deshalb steht hier kein Partnerlink. Wir vergleichen weiter nach denselben Kriterien, unabhängig von einer Vergütung.
Was die unabhängige Kostenstudie zeigt

Das Frankfurt School Blockchain Center hat mit intas.tech im Januar und Februar 2026 insgesamt 432 Roundtrips (Kauf und unmittelbarer Verkauf) über die Apps von neun MiCAR-regulierten Anbietern gemessen, bei 100 und 500 Euro Ordervolumen. Bitvavo erreichte mit 0,53 % die niedrigsten, Coinbase mit 6,45 % die höchsten durchschnittlichen Gesamtkosten eines Roundtrips (abgerufen 26.09.2026). Alle vier hier verglichenen Anbieter sind enthalten. In die Gesamtkosten sind die Spreads eingerechnet. Einen getrennten Verkaufsanteil nennt die Studie nicht; für den Verkauf allein ist der Roundtrip-Wert eine Obergrenze. Die Kaufseite steht im Anbieter-Vergleich.
Verkaufen und Steuern: die Ein-Jahres-Frist
Kryptowerte sind „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. Ein Gewinn aus dem Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt, und bleibt nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG steuerfrei, solange der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt (bis zum Veranlagungszeitraum 2023: 600 Euro) – BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Randnummer 53. Zwei Punkte sind entscheidend:
- Freigrenze, nicht Freibetrag. Wird die Grenze erreicht oder überschritten, ist der ganze Gesamtgewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
- Nach einem Tausch beginnt die Frist neu. Tauschst du Kryptowerte gegen Euro, Waren, Dienstleistungen oder andere Kryptowerte, ist das eine Veräußerung; die Jahresfrist startet für den neuen Bestand neu (BMF-Schreiben, Randnummern 54 und 55).
Für Bitcoin und Ether verlängert sich die Frist nicht auf zehn Jahre, auch wenn die Coins als Einkunftsquelle genutzt werden (Randnummer 63). Erträge aus Leistungen wie passivem Staking oder Lending sind dagegen nach § 22 Nummer 3 EStG steuerbar und bleiben unter 256 Euro im Kalenderjahr nicht einkommensteuerpflichtig (Randnummer 45). Die vollständigen Fundstellen stehen im Steuer-Ratgeber – diese Seite ersetzt ihn nicht. Eine politisch angekündigte Neuregelung ist angekündigt, aber nicht geltendes Recht.
Teilverkäufe und die Verkaufsreihenfolge (FiFo)
Du musst nicht alles auf einmal verkaufen. Wer nur einen Teilbestand veräußert, muss aber wissen, welche Coins steuerlich als verkauft gelten. Grundsatz ist die Einzelbetrachtung. Ist sie nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Kryptowerte einer Handelsbezeichnung als veräußert, für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode; aus Vereinfachungsgründen kann die zuerst angeschaffte Menge als zuerst verkauft unterstellt werden (First in First out, FiFo). Die Betrachtung ist walletbezogen, und die gewählte Methode ist innerhalb einer Wallet bis zur vollständigen Veräußerung beizubehalten (BMF-Schreiben, Randnummern 61 und 62).
Für die Praxis heißt das: Notiere bei jedem Zugang Datum und Preis, nicht nur einen Durchschnitt. Wer viele Transaktionen hat, prüft den Import der Kontoauszüge in einem Steuer-Tool. CoinTracking und Koinly sind Software, kein Handelsplatz, und beide kosten Geld.
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Warum KYC den Auszahlungsweg bestimmt
Ohne verifiziertes Konto gibt es keinen Verkauf und keine Auszahlung. Das Geldwäschegesetz verlangt die Identifizierung des Vertragspartners und bei Kryptowertetransfers ab einem Gegenwert von 1.000 Euro die allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG, abgerufen 26.09.2026). Der Weg unterscheidet sich: BISON nutzt Video-Ident oder eID, Bitpanda prüft Wohnsitzland und Ausweisdokument, Bitvavo verlangt Ausweis plus kurzes Video, bei Kraken hängen Funktionen und Limits von der Stufe ab. Ein Konto auf fremden Namen ist nicht zulässig. Details zu Verwahrung und Sicherheit stehen im Sicherheits-Ratgeber.
Risiko: verkaufen bei einem nicht zugelassenen Anbieter
Seit dem 01.07.2026 dürfen nicht zugelassene Anbieter in der EU keine Krypto-Dienste für Kunden mehr erbringen. Die ESMA erwartet, dass unautorisierte Anbieter sofort keine neuen EU-Kunden mehr aufnehmen und die Werbung einstellen; die Dienste sollen auf Verkauf, Übertragung und Schließen von Positionen beschränkt werden (ESMA-Statement vom 23.06.2026). Die ESMA weist Kunden solcher Anbieter darauf hin, dass sie nicht von den MiCA-Schutzvorkehrungen profitieren, auch nicht vom Schutz der verwahrten Kundenwerte. Die BaFin sagt dazu in einem Interview vom 26.08.2026: „Eine BaFin-Lizenz ist ein Gütesiegel“.
Bei unserem Abgleich der ESMA-Registerdatei am 26.09.2026 haben wir Anbieter wie Binance, MEXC, Poloniex, BitMEX, EXMO, CEX.io und AnyCoin Direct nicht gefunden. Dort ist ein Verkauf in Euro nicht gesichert: Ohne Zulassung fehlt der geregelte Beschwerdeweg, und im Fall einer Schließung droht, dass dein Guthaben nicht mehr auszahlbar ist. Prüfe deinen Anbieter selbst im ESMA-Register und überlege, den Bestand auf einen zugelassenen Anbieter oder in eine eigene Wallet zu übertragen.
Häufige Fehler beim Verkauf
- In den Spread verkaufen. Eine Sofort-Order nimmt den erstbesten Kurs; wer Zeit hat, verkauft über eine Limit-Order und zahlt oft weniger.
- Die Auszahlungsgebühr vergessen. Manche Anbieter nehmen für SEPA eine kleine Festgebühr. Rechne Order plus Auszahlung zusammen.
- Keine Belege. Ohne Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum und Gebühren ist die Haltefrist nicht berechenbar.
Häufige Fragen
Ist der Verkauf nach einem Jahr steuerfrei?
Bei einer Haltezeit von mehr als einem Jahr ist der Verkauf nach der Ein-Jahres-Regel nicht steuerbar. Innerhalb eines Jahres bleibt der Gewinn steuerfrei, solange der Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt (BMF-Schreiben, Randnummer 53).
Wie lange dauert die Auszahlung aufs Bankkonto?
Bei Kraken nennt der Anbieter für SEPA 0 bis 5 Werktage, für Instant SEPA nahezu sofort. BISON, Bitpanda und Bitvavo veröffentlichen keine Bearbeitungsdauer – wir schreiben das so und nicht „sofort“.
Kann ich nur einen Teil meiner Bitcoin verkaufen?
Ja. Bei Bitpanda liegt der Mindestverkauf bei 1,00 Euro, bei Kraken bei 2 Euro für die SEPA-Auszahlung. Steuerlich musst du festhalten, welche Coins als verkauft gelten (FiFo-Systematik, siehe oben).
Warum muss ich mich beim Verkauf verifizieren?
Die Identifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 GwG). Erst danach sind Handel und Auszahlung freigeschaltet; Auszahlungslimits hängen bei mehreren Anbietern von der Verifizierungsstufe ab.
Prüfstand und Methodik
Alle Zahlen sind Anbieter- oder Behördenangaben, abgerufen am 26.09.2026, soweit in der Zeile ein anderes Datum steht, dort. Wir haben keinen eigenen Testdurchlauf mit Konto und echter Auszahlung durchgeführt; es gibt daher keine selbst gemessene Auszahlungsdauer und keinen gemessenen Spread. Die Zulassungen stammen aus dem ESMA-Interimsregister (CASP-Liste, abgerufen 26.09.2026, Register-Stand 24.09.2026). Die Kostenstudie ist nicht von uns erstellt. Gebühren und Regulierungsstand prüfen wir monatlich erneut.
Risikohinweis
Risikohinweis: Der Handel mit Kryptowährungen ist volatil. Kurse können stark schwanken und bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Kryptowerte sind keine Einlagen und unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Bei Anbietern im Ausland können abweichende Rechte und Durchsetzungswege gelten. Investiere nur Beträge, deren Verlust du verkraften kannst. Diese Inhalte sind eine redaktionelle Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- § 23 EStG (Ein-Jahres-Frist, Freigrenze, Verlustverrechnung): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html – abgerufen 26.09.2026
- BMF-Schreiben vom 06.03.2025, „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ (Randnummern 45, 53, 54, 55, 61, 62, 63): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2 – abgerufen 26.09.2026
- § 10 GwG (allgemeine Sorgfaltspflichten, Kryptowertetransfers ab 1.000 Euro): https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html – abgerufen 26.09.2026
- ESMA, MiCA/Interimsregister (Register-Stand 24.09.2026): https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica – abgerufen 26.09.2026
- ESMA, CASP-Registerdatei (CASPS.csv): https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv – abgerufen 26.09.2026
- ESMA-Statement zum Ende der Übergangsfristen (01.07.2026): https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-04/ESMA75-113276571-1679_Statement_on_the_end_of_transitional_periods_under_MiCA.pdf – abgerufen 26.09.2026
- ESMA-Statement „unauthorised CASPs“ (23.06.2026): https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2026-06/ESMA75-113276571-1710_Public_Statement_MiCA_transitional_period_ends.pdf – abgerufen 26.09.2026
- BaFin-Interview „Eine BaFin-Lizenz ist ein Gütesiegel“ (26.08.2026): https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_260826_Micar_interview.html – abgerufen 26.09.2026
- BISON, Gebühren und Kosten: https://bisonapp.com/gebuehren/ – abgerufen 26.09.2026
- BISON, Verifizierung und Mindestalter: https://support.bisonapp.com/hc/de/articles/30724112380445 – abgerufen 25.09.2026
- Kraken, Auszahlungen (Stand 03.09.2026): https://support.kraken.com/de/articles/360000423043-cash-withdrawal-options-fees-minimums-and-processing-times- – abgerufen 26.09.2026
- Kraken, Gebührenübersicht: https://www.kraken.com/de-de/features/fee-schedule – abgerufen 26.09.2026
- Bitpanda, Ein- und Auszahlung: https://support.bitpanda.com/hc/de/articles/16259273206044 – abgerufen 25.09.2026
- Bitpanda, Limits und Mindestbeträge: https://www.bitpanda.com/de/limits – abgerufen 25.09.2026
- Bitvavo, Gebühren: https://bitvavo.com/de/fees – abgerufen 26.09.2026
- Bitvavo, Verifizierung: https://support.bitvavo.com/hc/en-us/articles/4405133599249-How-do-I-verify-my-identity – Seitenangabe 19.09.2026
- Frankfurt School Blockchain Center / intas.tech, Kostenstudie Krypto-Handel: https://www.frankfurt-school.de/de/news/2026/03/crypto-trading – abgerufen 26.09.2026
Alle Quellen am 26.09.2026 abgerufen, soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich ist der veröffentlichte Wortlaut der zitierten Fundstellen.
