Bitcoin-Ratgeber

Stand dieser Prüfung: 25.09.2026. Der Ratgeber erklärt den Einstieg in Kryptowerte, den Umgang mit Konten und Zugängen und die Steuer-Grundlagen in Deutschland. Er ist eine redaktionelle Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Jede Zahl in diesen Texten trägt eine Quelle und das Prüfdatum; wo ein Anbieter eine Angabe nicht veröffentlicht, steht das ausdrücklich im Profil, statt geschätzt zu werden. Keiner der hier genannten Anbieter ist derzeit Partner dieser Seite, deshalb führt kein Beitrag einen Kauf-Button oder einen Partnerlink.

Illustration: mehrere Ratgeber-Karten in einer Reihe

Die Beiträge im Ratgeber

Die Reihenfolge folgt der Seitenplanung des Relaunch (Content-Map Nr. 9, Nr. 12, Nr. 13).

Bitcoin kaufen: der Einstieg

Der Beitrag führt Schritt für Schritt von der Wahl des Anbieters über die Verifizierung und den Zahlungsweg bis zur ersten Order und zur Aufbewahrung, mit den veröffentlichten Kostenangaben der Anbieter und Prüfdatum je Angabe.

Krypto und Steuern in Deutschland: die Grundlagen

Der Beitrag erklärt, wann Gewinne aus dem Verkauf im Privatvermögen steuerbar sind (Ein-Jahres-Frist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und wie die Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr wirkt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG; BMF-Schreiben vom 06.03.2025; geprüft am 25.09.2026).

Betrug erkennen und Zugänge sichern

Der Beitrag zeigt die Sicherheitscheckliste für Konten, typische Betrugsmuster wie Fake-Support, Fake-Apps und Investmentgruppen und die Regeln für die Selbstverwahrung mit Seed und Backup.

Wie diese Texte entstehen

Die Bewertung folgt Kriterien, die vor der Recherche festgelegt wurden: Deutschland-Eignung, Regulierung und Kundenschutz, Kosten, Sicherheit und Verwahrung, Bedienung und Transparenz. Punkte vergeben wir nur, wenn zu einer Angabe eine Quelle mit Prüfdatum vorliegt; fehlt eine Angabe, bleibt das Kriterium offen und wird als „nicht veröffentlicht“ ausgewiesen. Vergütungen fließen nie in die Bewertung ein. Den vollständigen Prüfweg beschreibt die Seite So prüfen wir.

Für Anbieter gilt seit dem 1. Juli 2026 die MiCA-Pflicht: Das EU-weite Ende der Übergangsfrist datiert die ESMA auf den 1. Juli 2026 (ESMA-Statement vom 17.04.2026, geprüft am 25.09.2026, Quellenregister Nr. 21); Deutschland hat die Frist nach Angabe der BaFin auf den 31.12.2025 verkürzt (BaFin-Meldung vom 08.07.2026, geprüft am 25.09.2026, Quellenregister Nr. 23). Wer keine Zulassung nennt, wird hier nicht empfohlen. Der Prüfstand der Anbieterprofile ist Stufe 1 (recherchiert, keine Partnerschaft), Stand 25.09.2026.

Wichtige Hinweise

Risikohinweis: Der Handel mit Kryptowährungen ist volatil. Kurse können stark schwanken und bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Kryptowerte sind keine Einlagen und unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Bei Anbietern im Ausland können abweichende Rechte und Durchsetzungswege gelten. Investiere nur Beträge, deren Verlust du verkraften kannst. Diese Inhalte sind eine redaktionelle Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Stand der Inhalte dieses Ratgebers: 25.09.2026. Angaben zu Gebühren, Zulassungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die veröffentlichten Unterlagen des jeweiligen Anbieters und der Stand der genannten Rechtsquellen.


Alle Beiträge im Ratgeber

Die folgenden Anleitungen und Erklärtexte standen bisher im alten Ratgeber-Verzeichnis und sind weiterhin einzeln erreichbar:

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